Gesetzliche Verordnung
"EnSimiMaV" - das ist zu beachten

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Gesetzliche Verpflichtung zur Heizungsüberprüfung in Gebäuden - das sollten Sie beachten

Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSimiMaV 
nach § 2 – Heizungsüberprüfung und Heizungsoptimierung
nach § 3 – Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Die gesetzliche Verordnung EnSimiMaV verlangt Folgendes: Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

In diesem Rahmen ist zu prüfen:
 

  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technische Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im System eingesetzt werden,
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Hat der Gebäudeeigentümer einen Dritten mit dem Betrieb der Anlage beauftragt, ist neben dem Gebäudeeigentümer der Dritte zur Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 verpflichtet.

Glückliche Frau vor Heizkörper

Wann entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung in Gebäuden?

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden:

  • die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagement- und Umweltmanagementsystem verwaltet werden oder über eine standardisierter Gebäudeautomation verfügen,
  • wenn innerhalb der vergangenen 2 Jahre vor dem 01. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Bei allen Optimierungsmaßnahmen sind mögliche negative Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes zu berücksichtigen. Die Absenkung der Warmwassertemperatur und Optimierung des Zirkulationsbetriebes erfolgt nur unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz!

Bleiben Sie informiert!

Genauere Informationen zum Gesetz erhalten Sie hier.

 

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne

Für eine Terminvereinbarung zur Heizungsprüfung oder für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0711-7868-792 gerne zur Verfügung.