Gesetzliche Verpflichtung zur Heizungsüberprüfung in Gebäuden - das sollten Sie beachten
Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSimiMaV
nach § 2 – Heizungsüberprüfung und Heizungsoptimierung
nach § 3 – Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Die gesetzliche Verordnung EnSimiMaV verlangt Folgendes: Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.