Sind Ihre alten Feuerlöscher noch sicher?
Das sollten Sie beachten
Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend ihrer Bauweise und Konstruktion sowie ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte. Sie unterliegen daher der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU und dem ProdSG. Der sichere Betrieb dieser Anlagen leitet sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) ab. Grundsätzlich gilt, dass alte Feuerlöscher nach 20 bis spätestens 25 Jahren aus Sicherheitsgründen komplett ausgemustert werden müssen.
Die Aussonderungsfristen gelten für tragbare Feuerlöscher, die unter normalen Bedingungen vom Betreiber vorgehalten werden und müssen im Falle einer überhöhten Abnutzung der Geräte verkürzt werden. Die Nutzungsdauer muss in jedem Fall sofort beendet werden, wenn sicherheitsdenklich bedenkliche Zustände eingetreten sind.
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