Von der CO2-Steuer bis hin zum vermeintlichen „Ölheizungsverbot“ – die Beschlüsse des Klimapakets 2030 verunsichern vor allem diejenigen, die mit Öl heizen: Wird Heizöl als Brennstoff verboten? Müssen Sie Ihre Ölheizung wirklich umrüsten? Welche Alternativen zur Ölheizung gibt es? Und was müssen Sie zukünftig beim Einbau und Austausch Ihrer Heizung beachten? In unserer dreiteiligen Informationsserie geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Zukunft der Ölheizung. Im ersten Teil erfahren Sie, welche neuen Vorschriften wann greifen und was es künftig beim Betrieb und Modernisieren von Heizungen zu berücksichtigen gilt.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 gab die Bundesregierung im Herbst 2019 die „Marschrichtung“ für die Klimapolitik bis 2030 vor. Ihr Ziel: Langfristig CO2-Emissionen sparen und so zum Klimaschutz beitragen. Um dieses Klimaziel zu erreichen, hat das Klimakabinett Maßnahmen beschlossen, die erneuerbare Energien und effizientes Heizen fördern. Einige der im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltenen Eckpunkte hat der Gesetzgeber inzwischen konkretisiert – u. a. in Form des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Das GEG enthält energetische Anforderungen an eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung in Gebäuden – aber kein pauschales „Ölheizungsverbot“ wie in den Medien häufig falsch behauptet wird.