Erdgas-Arten: Das richtige Erdgas bestellen

Das richtige Erdgas? Welches Erdgas ich bestelle ist allein meine Entscheidung!

Leider nicht ganz, aber dazu gleich mehr. Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es neben dem herkömmlichen Erdgas auch Bio-Erdgas gibt – beide Produkte erhalten Sie zu günstigen Preisen bei SCHARR WÄRME.

Aber wo liegt der Unterschied und wieso können manche Kunden nicht selbst entscheiden, welches Erdgas sie kaufen möchten? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Bio-Erdgas: Unterschied, Entstehung, Eignung und Vorteile

Der Unterschied zum herkömmlichen Erdgas

Herkömmliches Erdgas ist ein natürlich vorkommendes Gasgemisch, das häufig gemeinsam mit Erdöl in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Es ist ein fossiler Energieträger und kann nach der Aufbereitung vom Endverbraucher u. a. zum Heizen verwendet werden.

Der einzige große Unterschied zum herkömmlichen Erdgas liegt in der Entstehung: Bio-Erdgas ist ein Naturprodukt und nicht fossilen, sondern biologischen Ursprungs. Ein erneuerbarer Energieträger, der von den Anwendungsmöglichkeiten her identisch mit dem fossilen Erdgas ist.

Entstehung

Wie oben bereits kurz angesprochen entsteht Bio-Erdgas aus Biomasse. Meist handelt es sich dabei um pflanzliche Abfälle und tierische Exkremente aus Land- und Forstwirtschaft. Diese werden in Biogasanlagen (Fermentern) gesammelt und das organische Material beginnt sich unter Sauerstoff- und Lichtausschluss langsam zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Vergärung oder auch Fermentierung. Das dabei entstehende Roh-Biogas sammelt sich unter einer elastischen Folienhaube und die Gärreste werden von der Landwirtschaft als wertvoller Dünger weiterverwendet.

Bevor das Biogas ins Gasnetz eingespeist und zu den Verbrauchern transportiert werden kann, muss es noch aufgewertet werden. Dies geschieht durch Gastrocknung, Entschwefelung und CO₂-Abtrennung.

Eignung und Verwendung

Bio-Erdgas eignet sich für alle Anwendungen, die auch mit fossilem Erdgas möglich sind. Es wird hauptsächlich für die Strom- und Wärmeerzeugung, aber auch als Kraftstoff für Erdgasautos verwendet.

Vorteile von Bio-Erdgas

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • erneuerbarer Energieträger
  • nahezu klimaneutral (setzt nur das CO2 frei, das die Pflanzen zuvor gespeichert haben)
  • kann problemlos durch bestehendes Erdgasnetz transportiert werden (es müssen keine neuen Anlagen gebaut werden)
  • stärkt die heimische Landwirtschaft
  • regel-, plan- und speicherbar (im Gegensatz zu Wind- und Sonnenenergie)
  • sehr effizient (vor allem bei der Kraft-Wärme-Kopplung)

 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

So lautet die simple Antwort auf die Frage, wieso nicht jeder Kunde selbst entscheiden kann, ob er herkömmliche oder nachhaltige Energieprodukte kauft.

Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg, das am 01. Januar 2010 mit dem Ziel, den Klimaschutz voranzutreiben und fossile Ressourcen zu schonen, in Kraft getreten ist.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?
Alle Eigentümer bestehender Wohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizungsanlage austauschen oder erneuern.

Was sagt das EWärmeG aus?
Das EWärmeG verpflichtet Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 01. Juli 2015 dazu, dass mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien oder entsprechende Ersatzmaßnahmen gedeckt werden müssen. (Sanierungsmaßnahmen vor dem 01. Juli 2015 mussten lediglich 10 % erfüllen).

  • Wärmeenergiebedarf:
    Summe der Wärmemenge für Heizung und Warmwasserbereitung.
  • Erneuerbare Energien:
    Feste, flüssige und gasförmige Biomasse (Pellets, Bio-Heizöl, Bio-Erdgas), solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme.
  • Ersatzmaßnahmen:
    Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah-/Fernwärme, Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans.

Erfüllung des EWärmeG mit SCHARR WÄRME:

Die Kombination von Maßnahmen zur Erreichung der 15 % ist möglich! So können Eigentümer mit Bio-Heizöl (10 %) oder Bio-Erdgas (10 %) zusätzlich einen Sanierungsfahrplan (5 %) erstellen lassen, um die 15% zu erreichen.

Nachweis der Erfüllung
SCHARR WÄRME bestätigt Ihnen nach erfolgreicher Umsetzung die Erfüllung der Nutzungspflicht. Innerhalb von 18 Monaten können Sie diese dann bei der unteren Baubehörde nachweisen.

Ausnahme
Die Erfüllung des EWärmeG ist nicht verpflichtend, wenn alle Erfüllungsmaßnahmen technisch oder baulich unmöglich sind oder die Maßnahmen denkmalschutzrechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.

Förderung
Im Rahmen des Markteinsatzprogramms fördert der Staat die Nutzung erneuerbaren Energien. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel "Staatliche Förderung: So gibt es Kohle für Ihre neue Heizung" in unserem Energie-Ratgeber.

Sie haben noch Fragen zum EWärmeG?

Team Erdgas


Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter!

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 erdgas@scharr-waerme.de