SCHARRWÄRME

Staatliche Förderung: So gibt es Kohle für Ihre neue Heizung

Bis 2030 möchte Deutschland mit Hilfe des Klimapakets seine CO2-Emissionen deutlich verringern und bis 2045 sogar klimaneutral werden. Wer mit dem Gedanken spielt, seine alte Ölheizung oder Gasheizung gegen eine umweltfreundliche und energiesparende, neue Heizung auszutauschen, schreckt oft vor den hohen Kosten zurück, die damit verbunden sind. Was viele aber nicht wissen: Die Regierung unterstützt die Heizungssanierung mit attraktiven Angeboten und Fördermitteln! Welche Institutionen hierfür verantwortlich sind, welche Heizungen genau gefördert werden und wie viel Förderung möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsübersicht:

Wer hat Anspruch auf die Förderung und welche Voraussetzung muss erfüllt sein?

Anspruch
Anspruch auf die Fördermittel haben - neben Unternehmen, Kirchen, Freiberuflern, gemeinnützige Organisationen und vielen mehr - alle privaten Hausbesitzer, die ihr Gebäude vermieten oder selbst darin wohnen. Dabei sind die Sanierungsmaßnahmen für jeden Eigentümer individuell, denn jedes Haus ist von seiner Bauart unterschiedlich und nicht jede Art der Modernisierung ist in allen Gebäuden umsetzbar. Informieren Sie sich vorab also unbedingt bei einem Energieberater oder bei einer Heizungsmodernisierung bei Ihrem Heizungsbauer, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Haus haben. Denn die Art der Sanierungsmaßnahme entscheidet letztendlich auch, welche Institution für die Förderung die richtige ist.

Voraussetzung
Bei allen Förderprogrammen der BAFA und der KfW gilt es unbedingt zu beachten, dass der Antrag auf Heizungs-Förderung vor der Beauftragung der Maßnahme erfolgt. Nachträglich eingereichte Anträge werden in diesem Fall nicht beachtet und förderfähige Kosten müssen selbst getragen werden. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, die Kosten der Modernisierung nachträglich beim Finanzamt als Steuerbonus einzureichen.
Unter förderfähigen Investitionskosten versteht man die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, Kosten für die Installation und Inbetriebnahme sowie die Nebenkosten für Arbeiten, die für die Vorbereitung und Umsetzung der förderfähigen Maßnahme notwendig sind (Umfeldmaßnahmen).

Welche Förderprogramme gibt es für den Austausch meiner Heizung?

BEG (BAFA-Förderung)
Im Januar 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Zuschussförderung der BAFA, u.a. für die Heizungsförderung, angelaufen. Sie vereint sämtliche Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter einem Dach, sodass sämtliche Förderangebote mit nur einem Antrag bei einer der Institutionen beantragt werden können. Mit der Einführung der BEG wurden die einst zehn verschiedenen Teilprogramme zu vier Teilprogrammen zusammengefasst und neu organisiert:

BEG Wohngebäude (BEG WG)
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG können für Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, die Neubauten oder die Modernisierung/Vollsanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden betreffen (KfW-Effizienzhaus oder Erfüllung des KfW-Effizienzhaus-Standards).
Wohngebäude sind z. B. Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime.
Nichtwohngebäude sind z. B. Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Das Teilprogramm BEG EM beinhaltet einzelne Sanierungsmaßnahmen und Kombinationen für bestehende Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude; z. B. neue Heizungsanlagen, Gebäudedämmung, etc.). Heizungssanierungen können mit bis zu 40 Prozent gefördert werden!

Finanzamt
Neben der BAFA-Förderung und der KfW-Förderung besteht noch die Möglichkeit, eine Steuervergünstigung durch das Finanzamt als Zuschuss für Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu erhalten.

Förderung aus der Region
Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich eine regionale Förderung, welche die Einwohner beim (Um-) Bau der alten Wohnhäuser zu (energie-) effizienten Gebäuden unterstützt. In der Region Stuttgart gibt es beispielsweise das Stuttgarter Heizungsaustauschprogramm. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt, ob es für den Austausch Ihrer alten Heizung zu einer neuen Heizung einen Zuschuss gibt.

Förderkonzept erneuerbares Heizen im bestehenden Gebäude (Klimabonus) - Stand 19. April 2023

Mit dem Beschluss der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes durch die Bundesregierung vom 19. April 2023 wurde sich darauf geeinigt, dass ab 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In Folge dieses Beschlusses werden auch die Förderungen erweitert und angepasst. Zu dem neuen Förderkonzept zählen u.a. die erweiterte Grundförderung, Klimaboni und ergänzende Kreditförderungen (noch in Abstimmung). 

Basis und Ausgangspunkt der neuen bzw. ergänzenden Förderungen, ist die bisherige Förderstruktur der BEG bzw. BAFA-Förderung. Im Rahmen der Erweiterung der BEG gibt es nun eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (max. 6 Wohneinheiten und eine davon selbst bewohnt). Für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung beträgt der Fördersatz künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.
Für alle anderen Gebäudeeigentümer bleiben die bisherigen BAFA-Förderungen bestehen.
Eine Addition der neuen Grundförderung mit den bisherigen BAFA-Förderungen ist nicht möglich.

Auch sollen die Vebraucher von höchstems einem der drei Klimaboni profitieren.
Zusätzlich zu der neuen Grundförderung erhalten Bürgerinnen und Bürger mit einer ineffizienten Heizung einen Klimabonus. Dieser wird in 3 Stufen unterteilt.

Klimabonus I: Zusätzlich zur Grundförderung beträgt die Förderhöhe des Klimabonus I 20 Prozent. Er wird in bestimmten Fällen gewährt z. B. wenn eine Austauschpflicht der alten Heizung gemäß GEG noch nicht besteht. Mit dem Klimabonus I sollen dadurch zusätzliche Anreize für einen schnellen Austausch entstehen. Wir erwähnten im Teil 1 unseres Ratgebers, dass es bestimmte Ausnahmen gibt, wenn die alte Heizung noch nicht getauscht werden muss. Zum Förderprogramm Klimabonus I zählen z. B. die Zielgruppe Personen über 80 Jahre oder selbstnutzende Immobilienbesitzer vor dem Jahr 2002. Des Weiteren wird der Bonus gewährt, wenn Eigentümer einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten - z. B. Wohngeldempfänger (unabhängig vom Typ und Alter der Heizung).

Klimabonus II: Wenn bereits grundsätzlich eine Austauschpflicht besteht, kann der Klimabonus II in Anspruch genommen werden. Dieser beträgt 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Der Austausch gilt für alle Kohleöfen, Öl- bzw. Gas-Konstanttemparaturkesseln, die unter die gesetzliche Austauschpflicht fallen, sofern die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt werden z. B. bei einem Austausch mindestens 5 Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht. Die Antragstellung wird zeitlich gestaffelt, um die Nachfrage an die Handwerker und Produkte anzupassen und um keinen preistreibenden Markteffekt zu generieren. So sollen ab 2024 alle Heizungen älter als 40 Jahre (mit Herstelldatum bis 31. Dezember 1984) förderfähig, ab 2025 Heizungen älter als 35 Jahre (mit Herstelldatum bis 31. Dezember 1989) und ab 2026 alle Heizungen älter als 30 Jahre (mit Herstelldatum bis 31. Dezember 1996) sein.

Klimabonus III: Dieser Bonus wird für Havariefälle gewährt und beträgt 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Zu Havariefällen zählen Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und irreparabel kaputt gegangen sind. Zu beachten ist allerdings, dass der Bonus nur gewährt wird, wenn die Umsetzung von 65 Prozent Erneuerbare Energien innerhalb eines Jahres übererfüllt werden, anstatt der gesetzlichen Frist von höchstens 3 Jahren.

Ergänzende Kreditförderungen: Es werden zusätzliche Förderkredite bis zu 60.000 € für den Heizungstausch angeboten. Dadurch soll die finanzielle Belastung zeitlich gestreckt werden. Die Zuschüsse werden dann als Tilgungszuschuss integriert. Alle Bürgerinnen und Bürger können dieses Kreditprogramm in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die schon existierenden steuerlichen Förderungen im Einkommenssteuerrecht bleiben bestehen. Es wird allerdings über Erweiterungsoptionen der steuerlichen Förderung aktuell beraten.

 

Bei welchen Institutionen kann ich welche Förderung beantragen?

BAFA-Förderung und KfW-Programm
Bei der BAFA beantragen Sie die Zuschussförderung für BEG EM.
Bei der KfW beantragen Sie ab dem 01. Juli 2021 die Kredit- und Zuschussförderung für BEG WG und BEG NWG. Für alle Anträge vor dem 01. Juli 2021 läuft die Kreditförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude weiterhin wie gewohnt über das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS)“ der KfW. Seit dem 01. März 2023 gibt es für den Bau und Kauf eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes neue Fördermöglichkeiten. Dazu zählen die Förderkredite und Zuschüsse “Klimafreundlicher Neubau”. Ab 2023 ist geplant, dass die BAFA alle Zuschussförderungen der BEG und die KfW alle Kreditförderungen der BEG übernimmt.

Finanzamt Steuerbonus
Sollten Sie den Antragszeitpunkt für die BAFA- oder KfW-Förderung verpasst haben, ist der Steuerbonus eine gute Alternative. Dieser kann nämlich auch nach Beauftragung der Sanierungsmaßnahme über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Bis zu 20 Prozent der Einkommenssteuerlast werden Ihnen über den Zuschuss der Steuervergünstigung erlassen, wenn Sie den Bonus für die Heizungsmodernisierung oder Dämmarbeiten an Ihrem Haus verwenden, wobei die steuerliche Förderung auf 40.000 € in einem Zeitraum von drei Jahren begrenzt ist. Als Voraussetzung für diesen Steuerbonus muss Ihr Haus oder das Gebäude, in welchem sich Ihre Wohnung befindet, mindestens zehn Jahre alt sein und Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und selbst darin leben.

Wie setzt sich die Höhe der Heizungsförderung zusammen?

Das Angebot an Heizungsanlagen ist groß. Einen guten Überblick über die wichtigsten Heizungsanlagen mitsamt ihren Vor- und Nachteilen haben wir Ihnen in unserem Beitrag "Die Qual der (Heizungs-)Wahl: Die wichtigsten Heizungsarten im Vergleich" zusammengefasst. Sollten Sie bereits wissen, welche Heizung Sie einbauen werden, kümmern Sie sich im nächsten Schritt um die Förderung. Aber wie viel finanzielle Unterstützung dürfen Sie überhaupt erwarten?

Mit der BAFA-Förderung können Sie bis zu 40 Prozent Zuschuss für Ihre neue Anlage erhalten; sie soll u. a. auch die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungen fördern. Dabei setzt sich die Höhe der geförderten Investitionen aus einem festgelegten Grundförderungsbetrag, einer evtl. vorhandenen Austauschprämie der alten Heizung und weiteren, individuell anpassbaren Faktoren zusammen.

Grundförderung
Grundsätzlich hängt die Höhe der gesamten, staatlichen Förderung immer von den förderfähigen Kosten der energetischen Maßnahme ab. Das heißt, der im besten Fall erneuerbare Wärmeerzeuger muss gewisse, technische Mindestanforderungen für den Klimaschutz erfüllen, damit die förderfähigen Investitionskosten geltend gemacht und mit einer maßnahmenabhängigen Grundförderung bezuschusst werden. Die Höhe des Grundförderungsbetrags richtet sich dabei nach der Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit der Heizung, wie zum Beispiel ob diese mit erneuerbaren Energien betrieben wird und wie hoch der jeweilige CO2-Ausstoß ist.

Austauschprämie
Wenn Sie von Ihrer (alten) Ölheizung oder Gasheizung auf eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen erhalten Sie weitere 10 Prozent Austauschprämie. Ebenfalls wird der Austausch einer noch funktionstüchtigen Gasheizung gewährt, sofern die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung, mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die Höhe beträgt ebenfalls 10 Prozent.

Beispiel
Nehmen wir an, Sie haben sich mit einem Energieberater zusammengesetzt und mit ihm gemeinsam einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, bei dem Sie alle möglichen Optionen für Ihr Gebäude durchgegangen sind. Entscheiden Sie sich beispielsweise nun für die Installation einer Wärmepumpe, erhalten Sie dafür die höchstmögliche Grundförderung von 25 Prozent. Wenn sie davor ausschließlich mit Gas geheizt haben und Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist, erhalten Sie weitere 10 Prozent Austauschprämie obendrauf. Wenn die Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betrieben wird oder die Wärmequelle Ihrer neuen Wärmepumpe Grundwasser, Erdreich oder Abwasser ist, profitieren Sie von weiteren 5 ProzentWärmepumpen-Bonus. So erhalten Sie am Schluss bis zu 40 Prozent Förderung für die Sanierung!

    Wie viel Förderung bekomme ich für meine neue Heizung?

    Sie haben sich bereits mit der Sanierung Ihrer Heizung auseinandergesetzt, wissen aber nicht, mit wie viel Grundförderung von der BAFA Sie rechnen können? In unserer Übersicht finden Sie die Antwort.

    Förderung nach Heizarten

    Öl-Brennwertheizung

    Öl-Brennwertheizungen werden ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben. Der Austausch einer alten Heizung zu einer neuen Heizung ermöglicht zwar eine Energie- und CO2-Einsparung von bis zu 30 Prozent, doch man erhält dafür keine Förderung vom Staat.
    Nichtsdestotrotz ist es auch mit einer Öl-Brennwertheizung möglich, das erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schnell und günstig einzuhalten. Dies gelingt mit dem Einsatz von Bio-Heizöl und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans.

    Öl-Hybridheizung

    Eine Öl-Hybridheizung ist eine förderfähige Anlage, bei der sowohl Öl als auch erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse) zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Dieser Anteil an erneuerbaren Energien zählt zu den förderfähigen Kosten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Ölheizung mit Solarthermie kombinieren, erhalten Sie immerhin noch bis zu 25 Prozent auf die Kosten der Solarthermie.

    Gas-Brennwertheizung

    Wenn eine Gasheizung "Renewable Ready" ist bedeutet dies, dass man sie binnen 2 Jahren nach der Inbetriebnahme nachträglich noch zu einer Hybridheizung auf Basis von erneuerbaren Energien umwandeln kann – die Gasheizung ist auf die Einbindung regenerativer Energien „vorbereitet“. Wie die Öl-Hybridheizung erfolgt die Wärmeerzeugung dann sowohl über fossile Brennstoffe als auch erneuerbarer Energien (Wärmepumpe-, Biomasse- oder Solarthermie-Anlage).
    Für eine "Renewable Ready" Gasheizung erhalten Sie seit dem 28. Juli 2022 keine Förderung mehr.

    Auch H2-Ready Gasheizungen sind in Zukunft möglich. Diese Heizungen sind auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar. Sie dürfen allerdings nur dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. Zu beachten ist, dass diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden müssen. Voraussichtlich ab 2024/ 2025 werden diese Heizungsgeräte in den Markt eingeführt. Eine Förderung der Kosten ist nur für den zusätzlichen Anteil der H2-Readiness möglich.
     

    Gas-Hybridheizung

    Wie bei der hybriden Ölheizung erfolgt die Wärmeerzeugung bei der Gas-Hybridheizung aus einer Kombination von Gas-Brennwertgeräten und erneuerbaren Energien. Der Anteil der erneuerbaren Einzelkomponenten wird weiterhin gefördert. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Gasheizung mit Solarthermie kombinieren, erhalten Sie immerhin noch bis zu 25 Prozent auf die Kosten der Solarthermie.

    Wärmepumpe

    Es gibt Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen. Abhängig davon, welche der drei Heizungsanlage man einbaut gilt, dass Wärmepumpen bis zu 40 Prozent Förderung erhalten können. Die Förderung setzt sich zusammen aus 25 Prozent Grundförderung für Wärmepumpen, 10 Prozent Heizungstauschbonus und 5 Prozent Wärmepumpenbonus. 5 Prozent Wärmepumpenbonus wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder wenn natürliche Kältemittel genutzt werden.

    Pellet-Kessel

    Pellets gehören zu den nachhaltigsten Brennstoffen, denn sie stoßen bei der Verbrennung lediglich das CO2 wieder aus, welches als Baum damals gespeichert wurde. Kein Wunder also, dass der Staat für eine neue Heizung mit Pellet-Kessel eine höhere Förderung von bis zu 20 Prozent gewährt.

    EE-Hybrid (Innovative Heizungstechnik)

    Bei einer EE-Hybridheizung steht das EE für Erneuerbare Energien. Diese Heizungsart unterscheidet sich in verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten z. B. Pellet-Kessel + Solarkollektoranlage. Die Grundförderung für EE-Hybridheizungen beträgt 25 Prozent. Weiterhin können Sie 10 Prozent Heizungstauschbonus erhalten. Somit beträgt die maximale Gesamtförderung für EE-Hybridheizungen 35 Prozent.

    Solarkollektoranlagen

    Die Installation von Solarkollektoren können Sie zur Heizungsunterstützung oder zur Warmwasserbereitung nutzen. Solarkollektoren fangen die Sonnenstrahlung auf und wandeln sie in thermische Energie um, bevor ein Speicher die Wärme dann aufnimmt. Die BAFA fördert die Installation von Solarkollektoren mit bis zu 25 Prozent. Bei einem zusätzlichen Heizungstausch kommen weitere 10 Prozent Förderung hinzu.
     

    Weitere Maßnahmen

    Des Weiteren wird auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (z. B. Nah- oder Fernwärme) gefördert oder auch die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Anteil beträgt, je nach Art der Einzelmaßnahme, zwischen 20 Prozent bis 40 Prozent.
     

    Hinweise:

    Zu beachten ist, dass die Mindestinvestitionssumme 2.000 € betragen muss. Die Höchstgrenze der Förderung bei Wohngebäuden beträgt max. 60.000 € pro Wohneinheit.

    Am 31. März 2023 hat sich die Bundesregierung auf eine Novelle des Gebäudeenenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Das Bundeskabinett hat diese Novelle am 19. April 2023 beschlossen.

    Diese Novelle sieht vor, dass die Wohneinheit oder Fläche mit mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden muss. Bei der Errichtung oder Nachrüstung Ihrer Heizungsanlage muss dies daher unbedingt berücksichtigt werden.

    Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

    Bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen, müssen Sie sich zuerst ein Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag von einem Fachhandwerker einholen. Erst wenn Sie diesen vorliegen haben, können Sie Ihren Antrag bei der BAFA oder der KfW auf dem jeweiligen Onlineportal stellen. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie den Antrag unbedingt vor der Beauftragung der Maßnahme stellen müssen, damit Sie einen Zuschuss oder Kredit für die förderfähigen Kosten gewährt bekommen. Beauftragen Sie Ihren Fachhandwerker erst mit der Maßnahme, wenn Sie die Eingangsbestätigung Ihres Antrags und Zuwendungsbescheid von der jeweiligen Institution erhalten haben.

     

    Sie haben Fragen zum Thema Heizung und Energiewechsel?

    Schreiben Sie uns! Wir helfen gerne weiter.

    Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier:

    1. Teil: Verbot und Austauschpflicht für Ölheizungen? Diese Regeln gelten!

    2. Teil: Die Qual der (Heizungs-)Wahl: Die wichtigsten Heizungsarten im Vergleich

    3. Teil: Staatliche Förderung: So gibt es Kohle für Ihre neue Heizung