SCHARRGASE

UPDATE zur Gasumlage

UPDATE 29.09.2022
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Gasumlage entfällt für Erdgaskunden. Regierung einigt sich auf Gaspreisbremse.
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Um den Gasmarkt zu stabilisieren, hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Einführung einer Umlage auf Erdgas beschlossen. Damit sollen Gas-Importeure entlastet werden, die aufgrund ausgefallener oder reduzierter Lieferungen aus Russland deutlich höhere Beschaffungskosten tragen müssen. Ohne diese Maßnahme könnte es zu Insolvenzen und Lieferausfällen kommen. Gezahlt wird die Umlage über die Gasrechnung – von allen Verbrauchern, die Erdgas beziehen.

Betrifft die Gasumlage auch Flüssiggas?

Die gute Nachricht für alle Flüssiggaskunden: Wenn Sie Ihre Gasheizung mit Flüssiggas (Propan bzw. LPG) betreiben, sind Sie nicht betroffen. Ölheizungen, Wärmepumpen und andere Heizungssysteme, die kein Erdgas nutzen, müssen die Umlage nicht zahlen. SCHARR-Flüssiggas zum Heizen, Kochen, Grillen besteht aus Propan und nicht aus Erdgas. Da von der Erhebung der Gasumlage Propangas ausgenommen ist, müssen sich Nutzer einer Flüssiggas-Heizung also keine Gedanken machen. Wenn Sie Fragen zum Thema Flüssiggas haben, rufen Sie uns gerne an. Die Firma SCHARR steht Ihnen mit kompetentem Expertenrat gern zur Seite.

Worin unterscheiden sich Flüssiggas und Erdgas?

In den Nachrichten wird Flüssiggas (LPG) häufig gleichgesetzt mit Erdgas (LNG). Tatsächlich gibt es hier große Unterschiede. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Lohnt sich der Umstieg auf eine Flüssiggas-Heizung?

Eine Flüssiggasheizung eignet sich vor allem für Haushalte in ländlichen Regionen, die nicht ans Erdgasnetz angeschlossen sind. Angesichts der hohen Erdgas-Kosten denken aber immer mehr Hausbesitzer und auch Gewerbetreibende an einen Umstieg auf Flüssiggas. Tatsächlich eignen sich die meisten Erdgas-Brennwertkessel auch für die Nutzung mit Flüssiggas. Für den Wechsel muss also nur ein Flüssiggastank installiert werden. Hierfür gibt es vielfältige Möglichkeiten. Wir bei SCHARR beraten sie gerne dazu kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich der Umstieg und der Aufwand überhaupt?

Im Einzelfall muss der konkrete Aufwand nach Gegebenheiten geprüft werden. Nachrechnen lohnt sich in jedem Fall. Folgende Vorteile sprechen dafür.

  • Durch rechtzeitige Bevorratung im eigenen Flüssiggas-Tank lassen sich Preissprünge in der Regel abfedern und aussitzen.
  • Im Gegensatz zu Erdgaskunden haben Sie bei Flüssiggas jederzeit die freie Auswahl aus zahllosen Lieferanten und können die Preise spontan vergleichen.
  • Bestellgemeinschaften in der Nachbarschaft können – ähnlich wie bei Heizöl – Mengenrabatte für Flüssiggas aushandeln. Dadurch können die Kosten deutlich unter den Erdgaspreisen liegen.
  • Abgesehen von den Kosten sind Sie mit einem eigenen Flüssiggas-Vorrat in Ihrem Garten vor einem plötzlichen Lieferausfall oder einer Gasrationierung besser geschützt. Dadurch erlangen Sie Versorgungssicherheit.
  • In Verbindung mit einem kleinen Blockheizkraftwerk, das mit Flüssiggas betrieben wird, können Sie sogar Ihren Strombedarf teilweise selbst decken.
    Sind Sie Besitzer eines Elektroautos? Dann kann das für Sie sehr interessant sein. Gut zu wissen: Der Erfolg der Elektromobilität spiegelt sich auch in einem steigenden Strombedarf wider.
    Beispielrechnung: Ein Elektroauto benötigt etwa 2.400 kWh. Lädt dies zu 85% zuhause, erhöht sich also der Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushalts um knapp die Hälfte.

Der Wechsel zu Flüssiggas ist ganz einfach.

Eine Flüssiggasanlage ist kurzfristig umsetzbar. Wir erklären, was Sie tun müssen.

Idealerweise haben Sie bereits ein Gas-Brennwertgerät installiert. Da sich die Gegebenheiten von Kunde zu Kunde unterscheiden, empfehlen wir folgende Schritte.

  1. Schritt: Zunächst sollten Sie Ihren Fachhandwerker bzw. Heizungsbauer kontaktieren. Er kennt Ihre Heizungsanlage am besten. Alternativ kontaktieren Sie den Gerätehersteller der Heizung. Bei modernen Geräten funktioniert die Umstellung von Erdgas auf Flüssiggas in der Regel beinahe automatisch.
  2. Schritt: Der Fachhandwerker prüft mit Ihnen gemeinsam das Verbrauchsgerät und nimmt den nötigen Umbau vor. Bitte halten Sie das Typenschild und Seriennummer bereit.
  3. Schritt: Finden Sie Ihren persönlichen Flüssiggaslieferant. Entweder der Heizungsbauer verweist Sie an einen Partner oder Sie recherchieren selbst im Internet. SCHARR liefert deutschlandweit. Ihr Flüssiggaspartner beleuchtet mit Ihnen dann gemeinsam folgende Punkte:
    1. Behältergröße: abhängig von Ihrem Verbrauch. Standardbehälter sind 1,2 to; 2,1 to; 2,9 to.
    2. Lagerungsart: je nach örtlicher Gegebenheit, empfehlen wir einen oberirdischen oder unterirdischen Flüssiggas-Tank.
    3. Versorgungskonzept:Wir bieten verschiedene Vertragsarten an, z.B. Miete, Gaszähler oder Kauf.
  4. Schritt: Schließlich muss nur noch das Brennwertgerät an Ihre neue Flüssiggasanlage angeschlossen werden.

Sie haben Fragen oder Interesse an einer Flüssiggasanlage?

Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beantworten alle Ihre Fragen und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

So erreichen Sie uns:

0800-772 42 77 (gebührenfrei)

mailto:fluessiggas@scharr.de