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CO2-Preis auf Öl und Gas – So werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt

Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe auf CO2-Emissionen beim Heizen mit fossilen Brennstoffen erhoben. Dies soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren. Bis Ende 2022 wurden diese Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt. Seit Januar 2023 wird der CO2-Preis jedoch zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt - abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zur CO2-Abgabe und zur korrekten Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter.

Was ist der CO2-Preis und wie beeinflusst er die Heizkosten?

Der CO2-Preis, auch bekannt als CO2-Steuer, CO2-Kosten oder CO2-Abgabe, ist eine Gebühr für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Sie wird pro ausgestoßener Tonne CO2 berechnet und erhöht die Preise für fossile Brennstoffe, was letztendlich zu höheren Heizkosten führt. Die gesetzlichen Vorschriften zum CO2-Preis sind im Kohlendioxidkostenaufteilungesgesetz (CO2KostAufG) festgehalten.

Wer zahlt die CO2-Abgabe?

Die CO2-Kosten sind bereits in den Preisen für Heizöl oder Gas enthalten und müssen daher nicht extra bezahlt oder abgeführt werden, dies geschieht mit der Bezahlung der Energierechnung automatisch. Da allerdings seit Januar 2023 die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden spielt es eine Rolle, wer die Rechnung des Energieanbieter erhält bzw. bezahlt. Bei Mietwohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält zum Beispiel der Vermieter die Energierechnung. In diesem Fall teilt der Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf.

Wenn der Gasvertrag vom Mieter abgeschlossen wurde oder dieser selbst das Heizöl bestellt, muss er berechnen, wie hoch der Kostenanteil des Vermieters an der CO2-Abgabe ist und diesen dann schriftlich beim Vermieter einfordern - und zwar innerhalb von zwölf Monaten, nachdem die Rechnung vom Energieversorger eingegangen ist.

Was ist das Ziel des CO2-Preises?

Mit der Einführung des CO2-Preises im Jahr 2021 sollten Anreize geschaffen werden, um Wohn- oder Gewerbeimmobilien energetisch zu sanieren und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch die komplette Weitergabe des CO2-Kostenanteils an die Mieter ist dies allerdings nicht gelungen. Daher wurde nun ein Stufenmodell eingeführt, um die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern verpflichtend aufzuteilen.

Das Stufenmodell soll dabei Mieter entlasten und gleichzeitig Vermieter dazu motivieren, energetische Sanierungen vorzunehmen. Allerdings sollen weiterhin Anreize geschaffen werden, um Energie zu sparen. Deshalb bleiben die Mieter an den Kosten beteiligt.

Wie sieht das Stufenmodell zur CO2-Kostenaufteilung aus?

Das Stufenmodell teilt den CO2-Kostenanteil abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche auf. Insgesamt gibt es zehn Stufen, bei denen der Kostenanteil für Mieter immer geringer wird, je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes oder der Wohnung ist. Dadurch fällt bei einer schlechten Energiebilanz des Gebäudes der CO2-Kostenanteil der Mieter nun niedriger aus. In sehr energieeffizienten Gebäuden zahlt er jedoch mehr. Bei Gebäuden nach dem gängigen Neubaustandard EH55 und damit einem CO2-Ausstoß von unter 12 kg/m² trägt der Mieter zum Beispiel weiterhin die gesamten CO2-Kosten.

Quelle: Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

So wird die Aufteilung der CO2-Kosten berechnet

Die CO2-Emissionen und ihre Kosten können aus der Energierechnung von Ihrem Energielieferanten entnommen werden. Für eine korrekte Berechnung der Kostenverteilung müssen verschiedene Informationen vorliegen, die alle auf der Rechnung zu finden sind. Dazu zählen die Menge des gelieferten bzw. zur Wärmeerzeugung verwendeten Brennstoffs, der Energiegehalt bzw. Heizwert der Lieferung, der Emissionsfaktor der Energiequelle, der CO2-Ausstoß und der Anteil der CO2-Kosten in Euro.

Das CO2-Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Berechnung. Es müssen lediglich der Abrechnungszeitraum, die Energiequelle, der Verbrauch in kWh und die Wohnfläche in m² angegeben werden.

Hier geht’s zum CO2-Rechentool.

 

In der folgenden Grafik finden Sie die zugrundeliegende Berechnungsformel.

Diese Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es

Denkmal- und Milieuschutz

Grundsätzlich gilt die Verteilung der CO2-Kosten für alle Wohngebäude sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung (zum Wohnen und für Gewerbe). Falls ein Gebäude jedoch aufgrund von gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise Denkmalschutz oder aufgrund der Lage in einem Milieuschutzgebiet nicht energetisch saniert werden kann, muss sich der Vermieter weniger oder gar nicht an den CO2-Kosten beteiligen.

Wenn das Wohngebäude unter Denkmalschutz oder Milieuschutz steht, können die CO2-Kosten ebenfalls mithilfe des CO2-Rechentools des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einfach aufgeteilt werden.

Nichtwohngebäude

In Gebäuden mit Geschäften oder Büros wird der CO2-Kostenanteil derzeit im Verhältnis 50/50 aufgeteilt. Ab dem Jahr 2025 soll jedoch auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden.

Tipps für Vermieter und Mieter, um gemeinsam Heizkosten zu sparen

Durch das Stufenmodell ermutigt man Vermieter, in Heiztechnologien mit geringen Emissionen zu investieren und Mieter zu einem umsichtigen und energieeffizienten Verhalten.

Mieter können mit einfachen Tipps wie richtigem Lüften oder regelmäßigem Entlüften der Heizkörper Energie einsparen. Es kann auch helfen, zu prüfen, ob die Temperatur in einzelnen Räumen gesenkt werden kann, um Kosten zu sparen. Um Energie und Heizkosten zu sparen, kann man beispielsweise die Raumtemperatur absenken, wenn man über das Wochenende verreist, allerdings nicht unter 16 °C, da sonst Schimmelgefahr besteht. Auch das Schließen von Innentüren während der Heizperiode senkt den Energieverbrauch. Weitere Tipps für energiesparendes Heizen finden Sie hier in einem unserer weiteren Ratgeberartikel.

Als Vermieter kann man durch eine energetische Sanierung der Immobilie und die Auswahl der Heiztechnik aktiv auf die Höhe der Heizkosten und den CO2-Ausstoß Einfluss nehmen. Es gibt jedoch auch kleine und kostengünstige Maßnahmen, die helfen können. Bei Fenstern und Türen, die zum Beispiel undicht sind, kann durch das Anbringen neuer Dichtungen der Luftzug gestoppt werden.

Fazit und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Durch umweltfreundliche Sanierungen und sparsames Heizverhalten können die Heizkosten und der Ausstoß von CO2 verringert werden. Der Stufenplan und die geteilten CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern sollen dazu beitragen, dass nun jeder etwas im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Einsparung beiträgt.

Alle Informationen, die zur korrekten Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern benötigt werden, sind auf der Abrechnung des Energielieferanten zu finden. Beziehen Sie als Mieter Ihre Heizenergie direkt, denken Sie daran innerhalb von 12 Monaten nachdem Sie die Rechnung vom Energieversorger erhalten haben, schriftlich Ihre Ansprüche bei Ihrem Vermieter geltend zu machen.

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und der hohen Inflation wurde die nächste und alle weiteren Erhöhungen der CO2-Abgabe in Deutschland um ein Jahr verschoben. Ab 2024 wird jedoch der CO2-Preis dann bei 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegen.