SCHARRWÄRME

Abschaffung der EEG-Umlage für Stromkunden ab Juli 2022

Um Endverbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bundestag das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Bereits ab Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage über die Stromrechnung – und damit ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant.

Stromanbieter wie SCHARR WÄRME sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an die Kunden weiterzugeben. Ab Juli zahlen Endverbraucher somit 3,72 Cent pro Kilowattstunde weniger.

Was ist die EEG-Umlage?
 

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wurde bereits im Jahr 2000 eingeführt und wird auch als „Ökostromumlage“ bezeichnet. Sie dient dazu, den Ausbau von Ökostrom-Anlagen wie Solar-, Wind-, Biomasse- oder Wasserkraftwerke zu fördern und zu finanzieren. So soll die Energiewende durch Umstellung auf Erneuerbare Energien sukzessive vorangetrieben werden. Die EEG-Umlage wird von jedem Stromverbraucher über die Stromrechnung erhoben und ist somit Teil des Strompreises. Bereits Anfang des Jahres 2022 wurde sie mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Wie berechnet sich die EEG-Umlage?

Erzeuger von Erneuerbare Energien-Anlagen, die ihren Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte EEG-Vergütung. Die Übertragungsnetz- und Verteilnetzbetreiber verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, geringer ausfallen als die festgelegten Vergütungssätze, wird den Übertragungsnetzbetreibern der Differenzbetrag erstattet und (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) auf den Stromverbraucher umgelegt.

Kurz gesagt: Die Höhe der EEG-Umlage berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufspreis für Strom und den Zahlungen für die Einspeisevergütung.

Warum wird die EEG-Umlage abgeschafft?

Die Abschaffung der EEG-Umlage war im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen – allerdings erst ab 01. Januar 2023. Die vorgezogene Abschaffung wurde im April 2022 als Teil eines milliardenschweren Maßnahmenpakets beschlossen, um Stromkunden von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Damit Endverbraucher dies auch wirklich auf ihrer Rechnung spüren, sind Stromlieferanten dazu verpflichtet, die Entlastung direkt an ihre Kunden weiterzugeben.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis, den Endverbraucher bezahlen, setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben

  • Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen fließen der
  • Beschaffungs- und Vertriebspreis sowie
  • Entgelte für die Nutzung der Stromnetze ein.

Dazu kommen folgende staatlich veranlasste Preisbestandteile:

  • Die EEG-Umlage,
  • die Umsatzsteuer,
  • die Stromsteuer und
  • eine Konzessionsabgabe.

Insbesondere der Beschaffungspreis für die Stromanbieter ist in den letzten Monaten exorbitant gestiegen. Aus diesem Grund befürworten viele Experten zwar die Abschaffung der EEG-Umlage, zweifeln aber an, ob diese Maßnahme ausreicht, um spürbar beim Endkunden anzukommen. Aufgrund der angespannten Marktlage und der damit verbundenen Beschaffungspreise fordern Fachleute weitere Entlastungsmaßnahmen von der Politik – beispielsweise die Senkung der Stromsteuer.