Das Ablesen des Zählerstands von Strom und Erdgas steht alljährlich an. Dann fordern Versorgungsunternehmen die Verbraucher zur Mitteilung des Strom- oder Erdgaszählerstands auf. Der ermittelte Erdgas- und Stromverbrauch wird dann als Bemessungsgrundlage genutzt, um den monatlichen Abschlag für das Folgejahr zu berechnen. Doch wo finde ich die Zählernummer und den Zählerstand, wenn ich meinen Gas- oder Stromzähler heute ablesen möchte? Das erfahren Sie in unserem Beitrag, sowie alles über Zählerarten und die Mitteilung Ihres Verbrauchs.
Das Wichtigste in Kürze:
- Es besteht keine Verpflichtung für Verbraucher, ihren Zählerstand abzulesen.
- Findet keine Übermittlung der Zählerstände statt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung durch den Energielieferanten.
- Teilen Sie uns als Ihren Energielieferanten den tatsächlichen Verbrauch laut Zähler mit, profitieren Sie von Abschlagszahlungen, welche sich an Ihrem echten Verbrauch orientieren.