SCHARRGASE

Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 %

Es gibt gute Nachrichten für alle 650.000 Haushalte in Deutschland, die mit Flüssiggas (LPG) heizen oder kochen: Die Energiekosten sinken, denn die Bundesregierung hat beschlossen die Mehrwertsteuer auch für Flüssiggas von 19 % auf 7 % zu senken.

Die Mehrwertsteuersenkung gilt rückwirkend ab 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

Wer vom gesenkten Steuersatz profitiert, ist eindeutig definiert: Begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden. Das bedeutet, dass jegliche Haushalte entlastet werden, die Gas (Flüssiggas, Erdgas, Fernwärme) beziehen, sofern sie zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen genutzt werden.

Wir danken dem Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) für seinen Einsatz. Dieser ist maßgeblich an der Umsetzung beteiligt.

Was ist der Unterschied zwischen Flüssiggas und Erdgas?

Unser Flüssiggas (LPG) besteht hauptsächlich aus Propan. Es ist nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan).

LPG verflüssigt sich bereits unter geringem Druck. Der Energieträger weist geringere CO2-Emissionen auf und ist schadstoffärmer als z.B. Heizöl. Flüssiggas ist seit einiger Zeit auch als erneuerbarer Energieträger erhältlich. Mehr zu Bio-Flüssiggas erfahren Sie hier. Flüssiggas ist ein Multitalent und wird nicht nur zum Heizen oder Kochen verwendet, sondern auch zum Kühlen, als Kraftstoff (Treibgas, Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie beim Camping eingesetzt.

Sie haben weitere Fragen?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie hier nochmal zusammengefasst.

1. Für wen gilt die reduzierte MwSt von 7%?

Die Absenkung gilt für die

  • Lieferung von Flüssiggas in Tankwagen, sie gilt nicht für Flüssiggas in Flaschen
  • Wärmeerzeugung und das Kochen mit Flüssiggas, sie gilt nicht für Autogas und Treibgas

 

2. In welchem Zeitraum gilt die MwSt-Senkung?

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 %  gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

 

3. Wie wird das bei Zählerkunden umgesetzt?

Wie von uns bereits bei der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020 praktiziert, setzen wir auch die aktuelle Mehrwertsteuersenkung für Zählerkunden so um, dass – unabhängig vom konkreten Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Zählervertrags – stets die auf den Zeitraum zwischen Oktober 2022 und März 2024 entfallenden Verbrauchsmengen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% belastet sind.


Diese Vorgehensweise hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich als Abrechnungsvariante zugelassen.

(Quelle: Bundesfinanzministerium 10/2022 , Randziffer 12, Satz 5 ff)

 

4. Haben Flüssiggas-Kunden Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe?

Die Dezember-Soforthilfe wird ausschließlich Erdgas- und Fernwärmenutzern gewährt. Flüssiggaskunden (LPG) haben leider keinen Anspruch darauf.

 

5. Haben Flüssiggas-Kunden Anspruch auf die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wird ab 1. März 2023 nur für Erdgas- und Fernwärmenutzer eingerichtet. Haushalte, Mittelständische Unternehmen und Industrie profitieren bereits ab 1. Januar 2023 davon. Verbrauchern von Flüssiggas (LPG) wird leider kein Anspruch auf die Gaspreisbremse eingeräumt.

 

6. Für wen gelten Härtefallregelungen?

Mieter sowie selbstnutzende Wohnungseigentümer sollen über Härtefallregelungen unterstützt werden, wenn die Bevorratung anderer Heizmittel – etwa Flüssiggas (LPG), Heizöl oder Pellets – zu unzumutbaren Belastungen führt.

Wir informieren Sie hier über Neuigkeiten.