Wollen Sie Ihren Umzug nutzen, um zu SCHARR WÄRME zu wechseln? Kein Problem! Geben Sie in Ihrem Wechselantrag an uns an, dass es sich um einen Neueinzug handelt und vermerken Sie das Einzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass im Bereich Strom nur noch ein Vertragsstart in der Zukunft möglich ist. Im Erdgas kann weiterhin rückwirkend gewechselt werden.
Wenn Sie keinen Stromvertrag für Ihren eigenen Anschluss an der neuen Wohnadresse abschließen, springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt eine Abrechnung für die Übergangsphase. Sie stehen also auch bei einem Wohnungswechsel niemals ohne Strom da.
Falls Sie an Ihrem alten Wohnort einen Laufzeitvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben, sollten Sie die AGB noch einmal durchlesen, denn üblicherweise findet sich dort eine Extraklausel für den Umzug. Die meisten Anbieter gewähren bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Aus dem Grundversorgungstarif können Sie laut gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mit 2 Wochen Kündigungsfrist wechseln. Wir als neuer Stromlieferant melden Sie automatisch zum nächstmöglichen Lieferbeginn an.
Vergessen Sie nicht sicher zu stellen, dass Ihr bisheriger Stromvertrag an der alten Wohnadresse gekündigt worden ist. Denn Sie zahlen als zahlender Letztverbraucht solange wie Sie dem Stromlieferanten dort gemeldet sind, d.h. wenn Sie sich nicht abmelden udn ein neuer Mieter oder der Eigentümer sich nicht anmeldet, zahlen Sie weiterhin den Strom an dieser Lieferstelle