Rücknahme Leergebinde

Vorausschauendes und nachhaltiges Wirtschaften betrachten wir nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten, sondern auch als wichtigen Beitrag für nachfolgende Generationen, denen wir uns als Familienunternehmen besonders verpflichtet fühlen.  

Die nachhaltige Nutzung von knappen Ressourcen ist uns dabei besonders wichtig. So bieten wir Ihnen die Rücknahme von Leihgebinden und Einweggebinden als Serviceleistung an. Anschließend sorgen wir für die fachgerechte Aufbereitung und Rückführung in den Warentransportkreislauf. Dadurch wird ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet, denn durch Rekonditionierung wird im Vergleich zur Neuproduktion eine CO2-Einsparung von 66 bis 70 Prozent erzielt.

Wir holen Leergebinde gerne bei Ihnen ab, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Alle Gebinde müssen restentleert, verschlossen, unbeschädigt und sauber sein.
  2. Die Produkt- und Gefahrgutkennzeichnung auf den Gebinden muss eindeutig erkennbar sein.
  3. Die Leergebinde müssen unseren Fahrern transportsicher übergeben werden.

 

Sollten diese Punkte nicht erfüllt sein, sind unsere Fahrer berechtigt, die Annahme Ihrer Leergebinde zu verweigern.

Häufig gestellte Fragen

Welche Leergebinde werden von SCHARR bzw. GVÖ kostenlos zurückgenommen?

 

GebindeartChemie-LeergebindeSchmierstoff-Leergebinde
FässerSCHARRSCHARR
GaragenfässerGVÖGVÖ
IBCSCHARRSCHARR
KanisterSCHARRGVÖ
Öldosen-GVÖ

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem bekannten Ansprechpartner oder auf der Homepage www.gvoe.de

Habe ich einen Anspruch darauf, dass bei der Anlieferung von neuer Ware Schmierstoff-Leergebinde zurückgenommen werden?

Nein. Bei der Rückholung von Einweggebinden handelt es sich um eine Serviceleistung. Sollten Sie genauso viele Leergebinde zurückgeben, wie Sie mit der Lieferung erhalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir eine Rücknahme ermöglichen können. 

Habe ich einen Anspruch darauf, dass bei der Anlieferung von neuer Ware Chemie-Leergebinde zurückgenommen werden?

Ja, denn dabei handelt es sich um Leihgebinde. Allerdings ist es aus logistischen Gründen nicht möglich, generelle Zusicherungen über die Rücknahme von Leergut bei der Anlieferung von neuer Ware auszusprechen. Sollten Sie genauso viele Leergebinde zurückgeben, wie Sie mit der Lieferung erhalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir eine Rücknahme ermöglichen können. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine entsprechende Pfandgutschrift erhalten, wenn die drei oben genannten Voraussetzungen bei der Rückgabe von Chemie-Leergebinden eingehalten werden.

Was passiert, wenn bei der Anlieferung von neuer Ware kein Leergut zurückgenommen werden kann (z. B. Speditionslieferung)?

Kann bei einer Anlieferung kein Leergut zurückgenommen werden, erfolgt eine separat organisierte Abholung innerhalb von 14 Werktagen.