SCHARRWÄRME

Entlastung für Heizöl- und Pelletskunden: Alles Wichtige zum Heizkostenzuschuss

Heizöl- und Pelletheizungskunden können aufatmen: Die Bundesregierung hat Ende 2022 eine Deckelung der Heizkosten für Verbraucher beschlossen. Kunden, die zwischen dem 01. Januar und 01. Dezember 2022 Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle gekauft haben, können von einem Kostenzuschuss profitieren und die sog. Härtefallhilfe beantragen. Doch welche Anforderungen gelten für die Entlastung und wo können Anträge gestellt werden? In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Fakten zum Heizkostenzuschuss. 
 

Wer wird entlastet? Welche Energieträger sind erfasst? 

Der Heizkostenzuschuss richtet sich an Verbraucher, die nicht mit leitungsgebundener Energie heizen. Hierzu zählen daher auch Kunden von Öl- und Pelletheizungen. Kunden, die mit Strom oder Gas heizen, sind von dieser Entlastung ausgeschlossen. Sie wurden bereits mit der Strom- und Gaspreisbremse entlastet. 

Wer setzt den Heizkostenzuschuss um? 

Die Bundesregierung hat die Umsetzung an die Länder übertragen, die nun für die Details wie Referenzpreise, Antragstellung und Auszahlung zuständig sind. Die folgenden Informationen auf dieser Seite gelten in Baden-Württemberg. 

Bitte beachten Sie: Anders wie bei der Strom- und Gaspreisbremse werden Sie hierbei nicht über Ihren Energieversorger bzw. Brennstoffhändler, also uns als SCHARR WÄRME, entlastet, sondern müssen eigenständig einen Antrag auf Entlastung bei der zuständigen Stelle stellen. 

Für welchen Zeitraum greift die Entlastung? 

Die Entlastung gilt für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 01. Dezember 2022. Kunden, die in diesem Zeitraum Heizöl oder Pellets bestellt haben, können von der Entlastung profitieren. Die Lieferung muss bis spätestens 31. März 2023 erfolgt sein. 

Wie hoch ist die Erstattung? 

Die Heizkosten müssen mindestens das Doppelte im Vergleich zum Jahr 2021 betragen haben. Die Erstattung erfolgt in Form eines Kostenzuschusses, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Heizkosten und den Referenzpreisen ergibt. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt also von den tatsächlichen Heizkosten ab. Für Heizöl liegt der Referenzpreis bei 71 Cent/Liter (inkl. Umsatzsteuer) und bei Pellets bei 24 Cent/Kilogramm (inkl. Umsatzsteuer). Pro Haushalt beträgt die maximale Erstattung 2.000 Euro. Bagatellbeträge unter 100 Euro werden nicht berücksichtigt. 

Welche Nachweise sind bei der Antragstellung notwendig? 

Für die Antragstellung müssen die Originalrechnungen und Nachweise über den Kauf und die Lieferung des Energieträgers vorgelegt werden. Wichtig ist, dass ein Bestelldatum im Zeitraum zwischen dem 01. Januar und 01. Dezember 2022 ausgewiesen ist. 

Ein aktueller Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers für die betreffende Heizungsanlage ist ebenfalls anzuhängen. Außerdem müssen Privatpersonen ihre Identität durch die Eingabe Ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ein Foto von sich selbst mit Ausweisdokument in der Hand, sowie Fotos des Dokuments bestätigen. Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte im Online-Portal anlegen. 

Innerhalb von welchem Zeitraum und wo können Anträge gestellt werden? 

Anträge für Verbraucher in Baden-Württemberg können zwischen Montag, 08. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal, welches von der Hansestadt Hamburg bereitgestellt wird, unkompliziert eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.  

Kann ich vorab berechnen, ob eine Antragstellung in Frage kommt? 

Ja, es besteht die Möglichkeit, mittels des Online-Rechners zu prüfen, ob eine Antragstellung für eine Entlastung in Frage kommt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass der Rechner lediglich als Informationsquelle dient und die tatsächliche Antragsprüfung erst nach Einreichung des Antrags durchgeführt wird. 

Handelt es sich bei den Härtefallhilfen um den Heizkostenzuschuss II? 

Nein, die Härtefallhilfen sind nicht identisch mit dem Heizkostenzuschuss II. Der Heizkostenzuschuss II ist eine Sozialleistung, die einkommensschwachen Haushalten gewährt wird, um die Kosten für Heizung und Warmwasser zu senken. Die Härtefallhilfen hingegen sind eine Entlastung für Verbraucher, die nicht mit leitungsgebundener Energie heizen und hohe Heizkosten tragen müssen. 

Wo finde ich weiterführende Informationen und Beispielrechnungen? 

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat alle Informationen kompakt auf einer FAQ-Seite zusammengefasst. 

Für Unternehmen gilt ein separates Entlastungsprogramm mit anderen Entlastungsbeträgen und spezielle Anforderungen bei der Antragsstellung, wie z. B. die Vorlage eines Energieberichts und einer Bestätigung über die energetischen Maßnahmen im vergangenen Jahr. Zuständig hierfür ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus